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Agrarwissenschaften und Gartenbauwissenschaften - Bachelor

Die Studienpraxis ist ein wichtiger Bestandteil des Studiums der Agrarwissenschaften und Gartenbauwissenschaften und verbindet Hochschule mit Berufspraxis. Im Praktikum sollen sich die Studenten durch aktive Mitarbeit Grundkenntnisse aus dem Berufsfeld aneignen und durch Beobachtung und kritisches Hinterfragen berufspraktische Erfahrungen sammeln und Zusammenhänge erfassen.


Ein Absolvent dieses Studienganges soll über Kenntnisse aus der Innen- und Außenwirtschaft eines landwirtschaftlichen bzw. gärtnerischen Betriebes verfügen (Produzierender Bereich). Er soll aber auch über Erfahrungen aus den den praktischen Betrieben vor- und nachgelagerten Bereichen, in denen er sich nach dem Studium beruflich engagieren kann, verfügen (Vor- oder Nachgelagerter Bereich).

Infoblatt - Hinweise Studienpraxis
Das Praktikum kann ganz oder teilweise in Abschnitten in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Vier Wochen gärtnerisches bzw. landwirtschaftliches Betriebspraktikum werden zeitlich zusammenhängend in einem
anerkannten Ausbildungsbetrieb geleistet. Weitere Abschnitte müssen mindestens 4 Wochen am Stück dauern.

Hinweise zur Studienpraxis pdf 190 KB

Agrarwissenschaften und Gartenbauwissenschaften B.Sc.
Die Studienpraxis von 12 Wochen sollte bis zum Ende des sechsten Studiensemesters abgeschlossen sein. Erst nach vollständigem Nachweis der gesamten Studienpraxis kann das Bachelorzeugnis ausgehändigt werden.

Plantas - Pflanzenbauliche Schulungstage 2024

Informationen zu den Pflanzenbaulichen Schulungstagen 2024 - ANMELDUNG bis 28.04.2024

Übersicht Studienpraxis

Praktikumsverträge

Bitte wählen Sie den benötigten Vertrag aus!

Betriebe

Praktikumsbetriebe in denen bereits Studierende der Agrarwissenschaften und Gartenbauwissenschaften ein Praktikum abgeleistet haben.

Berichtsanleitungen

Allgemeine Berichtsanleitung für alle Praktika und Hinweise zur Betriebsdatensammlung für das landwirtschaftliche/gartenbauliche Produktionspraktikum.

Deckblätter

Bitte geben Sie Ihren Bericht mit dem dazugehörigen Deckblatt ab!

Anerkennung von Ausbildungszeiten

Antrag zur Anrechnung von Ausbildungen und Praxiszeiten

Verpflanzung eines Großstrauches
Was ist ein anerkannter Ausbildungsbetrieb?
Das gärtnerische bzw. landwirtschaftliche Praktikum kann in Deutschland nur in Betrieben
erfolgen, die nach dem Berufsbildungsgesetz als Ausbildungsstätten für familienfremde
Auszubildende für den Beruf Gärtner (Erwerbsgartenbau) bzw. Landwirt anerkannt sind.

anerkannter Ausbildungsbetrieb pdf 137 KB